Blood Brothers - Legendary Black Dagger
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Blood Brothers - Legendary Black Dagger

Unser Forum muss leider wegen Inaktivität geschlossen werden.
 
StartseitePortalNeueste BilderSuchenAnmeldenLogin
Login
Benutzername:
Passwort:
Bei jedem Besuch automatisch einloggen: 
:: Ich habe mein Passwort vergessen!
Neueste Themen
» Nimm Platz!
FSK 18 und unzulässige Inhalte I_icon_minitimeFr Okt 23 2020, 16:23 von Jungfrau der Schrift

» Kategorien von Charakteren
FSK 18 und unzulässige Inhalte I_icon_minitimeFr Apr 20 2018, 22:02 von Jungfrau der Schrift

» Spielregeln
FSK 18 und unzulässige Inhalte I_icon_minitimeMo März 05 2018, 23:29 von Jungfrau der Schrift

» Gestaltwandler
FSK 18 und unzulässige Inhalte I_icon_minitimeMo März 05 2018, 22:06 von Jungfrau der Schrift

» Spielbare Wesen
FSK 18 und unzulässige Inhalte I_icon_minitimeSa März 03 2018, 23:06 von Jungfrau der Schrift

» Werwölfe
FSK 18 und unzulässige Inhalte I_icon_minitimeSa März 03 2018, 22:08 von Jungfrau der Schrift

» Freie Buchcharaktere
FSK 18 und unzulässige Inhalte I_icon_minitimeSa März 03 2018, 21:39 von Jungfrau der Schrift

» Grafikregeln
FSK 18 und unzulässige Inhalte I_icon_minitimeSa März 03 2018, 18:05 von Jungfrau der Schrift

» Schreibregeln
FSK 18 und unzulässige Inhalte I_icon_minitimeSa März 03 2018, 00:50 von Jungfrau der Schrift


 

 FSK 18 und unzulässige Inhalte

Nach unten 
AutorNachricht
Jungfrau der Schrift
Administrator
Jungfrau der Schrift



FSK 18 und unzulässige Inhalte Empty
BeitragThema: FSK 18 und unzulässige Inhalte   FSK 18 und unzulässige Inhalte I_icon_minitimeFr März 02 2018, 23:02

FSK 18 und unzulässige Inhalte Fsk1810

Wir stufen unser Forum aufgrund der dargestellten Inhalte gemäß FSK 18 ein. Somit ist es Usern unter 18 Jahren nicht gestattet, an unserem Rollenspiel teilzunehmen. Mit der Registrierung in diesem Forum bestätigt der User, nicht jünger als 18 Jahre zu sein. Zusätzlich ist die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Regel mit der Abgabe eines Steckbriefs zu bestätigen. Der Zugang zu Texten, die Kinder und Jugendliche in deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden könnten (z.B. gewalttätige Szenen), ist davor nicht möglich.

Unabhängig von der Altersgrenze dürfen Inhalte gemäß § 4 Absatz 1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nicht veröffentlicht werden.


Unzulässige Inhalte gemäß § 4 Absatz 1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie

1. Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist

2. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86 a des Strafgesetzbuches verwenden

3. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,  

4. eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen, oder den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stören, dass die national-sozialistische Gewalt-  und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird

5. grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen

6. als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannten rechtswidrigen Tat dienen

7. den Krieg verherrlichen

8. gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, wobei ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich 

9. Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,  

10. kinderpornografisch im Sinne des § 184b Abs. 1 StGB oder jugendpornografisch im Sinne des § 184c Abs. 1 StGB sind oder pornografisch sind und Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder  

11. in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.  

In den Fällen der Nummern 1 bis 4 und 6 gilt § 86 Abs. 3 des Strafgesetzbuches, im Falle der Nummer 5 § 131 Abs. 2 des Strafgesetzbuches entsprechend.

FSK 18 - Geschlossene Benutzergruppe für Erwachsene

(2) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote ferner unzulässig, wenn sie

1. in sonstiger Weise pornografisch sind,  

2. in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder

3. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.

In Telemedien sind Angebote abweichend von Satz 1 zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe).
Nach oben Nach unten
 
FSK 18 und unzulässige Inhalte
Nach oben 
Seite 1 von 1

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Blood Brothers - Legendary Black Dagger :: Vestibül :: Regeln :: FSK 18-
Gehe zu: